Das Hexenbild des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war eine Konstruktion von Intellektuellen, die volkstümliche Zaubereitraditionen plötzlich mit dem Teufel verbanden. Im Krünitz wird Magie durch „geheime Weisheit, geheime Kunst“ oder Hexerei definiert, die übernatürliche Kräfte hervorbrächten: „Bey jener ließen sich die wunderbar scheinenden Wirkungen aus Gesetzen der Natur ableiten, bey dieser aber sollten Geister mit wirken.“ Je nachdem, ob die Geister gut oder böse waren, unterschied das Strafrecht frühmoderner Staaten „schwarze und weiße, oder sträfliche und unschuldige“ Magie.
In einer von alltäglichem Elend, Kriegen, regionalen Missernten und Krisen gequälten Epoche suchten breite Bevölkerungskreise nach Sündenböcken, sodass Hexenverfolgungen aktiv wie auch gegen den Willen der Obrigkeit praktiziert wurden. Etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderten die Hexenprozesse in ganz Europa, fast die Hälfte davon im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Johann Georg Krünitz schrieb 1781: „Schrecken überfällt mich, wenn ich einen Blick auf jene Zeiten werfe, wo man durch Morden und Brennen die Länder entvölkerte, weil man die ungegründetesten Anklagen gegen Zauberer und Hexen theils durch Zwangsmittel, theils durch Geburten der Phantasie, dieser Erz=Betriegerinn, rechtskräftig machte.“ Er beschrieb die „abgeschmacktesten Meinungen“ der „Hexen-Entdecker“, die für ein Kopfgeld unschuldige Frauen aufgriffen: „so fand man auch recht sinnlich Teufel und Geister; und sollten es auch Spinnen und Fliegen seyn, welche die dienstfertige Einbildungskraft zu Teufeln umschuf“.
Warten auf Beelzebub
Um festzustellen, ob es sich um eine Hexe handele, sperrten die Peiniger ihr Opfer 24 Stunden lang gefesselt in einen Raum. Sie ließen ein Loch in der Tür, „um den Teufeln nicht allen Zugang zu verschliessen“ und warteten auf „eine sichtbare Erscheinung der den Hexen zugethanen behülflichen Schutzgeister oder Teufel, welche, wie dieses der damahlige Glaube war, ihnen Blut aussaugen würden“. Absurderweise sahen sie den Beelzebub und böse Geister in Spinnen- oder Fliegengestalt. Fand man auch nach dem Ausfegen der Räume noch eines dieser Tiere, „so mußte solche der Schutzgeist (Spiritus familiaris) oder zugeordnete Teufel der Hexe seyn“. Was man den vermeintlichen Hexen, Zauberern oder „Hexenkindern“ nach einer Verurteilung antat, ist mit Worten nicht zu beschreiben und an Grausamkeit nicht zu übertreffen.
Der Enzyklopädist Krünitz kannte seine Zeitgenossen und wusste, dass „das Vorurtheil für die Hexen noch nagelfest in dem Herzen des Pöbels sitzt“. Er drückte sein Entsetzen darüber aus, dass 1749 eine Frau in Würzburg verbrannt wurde, und hoffte, dass sie „das letzte Opfer des blinden Aberglaubens gewesen“, und dass „die vermeintlichen Zauberer und Hexen, so wie die so genannten Ketzer, das Glück haben werden, auf ihrem Bette sterben zu können“.
Späte Hexenprozesse
Krünitz‘ Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Im deutschsprachigen Raum wurden noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Frauen als „Hexen“ verbrannt. Im Jahr 1751 fand Anna Schnidenwind in Endingen am Kaiserstuhl einen gewaltsamen Tod. In Landshut wurde 1756 die 15-jährige Veronika Zeritschin enthauptet und als Hexe verbrannt. Der vermutlich letzte Hexenprozess mit tödlichem Ausgang fand 1782 ausgerechnet im reformierten Kanton Glarus statt. Die Hinrichtung der „Schweizer Hexe“ Anna Göldi rief europaweit Empörung hervor. Die erwähnten Frauen waren überwiegend Dienstmägde ohne Rückhalt ihrer „Herren“.
Hexenverfolgungen fanden in Mitteleuropa vor allem während der Frühen Neuzeit statt. Aus globaler Perspektive verbreiten Hexenjäger aber bis heute Angst und Schrecken, insbesondere in Afrika, Südostasien und Südamerika. Die Ursachen ähneln den damaligen: Armut, Not, Epidemien und mangelnde Bildung. Und auch die Opfer sind die Schwächsten in der Gesellschaft: Frauen, Alte, Kranke, Außenseiter, ja sogar Kinder, die sogenannten „Hexenkinder“ in afrikanischen Ländern.