Maria Theresia von Österreich (1717-1780) war die einzige Frau, die jemals an der Spitze des Hauses Habsburg stand und zählt zu den einflussreichsten und bedeutendsten Frauen der Weltgeschichte. Sie nahm den Titel ihres 1745 zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gekrönten Gatten Franz I. Stephan an. Obwohl sie nie gekrönt wurde, nannte man die Frau, die Österreichs Regierungsgeschäfte führte, Kaiserin. Sie war jedoch zugleich die Erzherzogin von Österreich, Königin von Ungarn und Böhmen sowie die Gräfin von Tirol.
„Die Erste Dame Europas“ regierte mit einer Mischung aus schlauem Kalkül, gesundem Menschenverstand und der Gabe, Menschen zusammenzubringen. Getreu dem traditionellem Habsburg-Motto „Bella gerant alii, tu, felix Austria, nube“ („Kriege mögen die anderen führen, du, glückliches Österreich, heirate“), hat sie ihre 16 Kinder taktisch klug in ganz Europa verheiratet und damit die Geschicke zahlreicher Herrscherhäuser beeinflusst, darunter Parma, Neapel oder Frankreich. Die Dynastien Bourbon und Habsburg vereinten sich, um gegen die gemeinsamen Feinde Preußen und England anzutreten. Nach dem Tod ihres Mannes (1765) ernannte Maria Theresia ihren 24-jährigen Sohn Joseph offiziell als Mitregenten, vertraute ihm jedoch lediglich die Heeresreform an.
Mit Königin Maria Theresia ging ein tiefgreifender gesellschaftlicher und politischer Wandel einher. Sie nahm Neuerungen in Staat und Gesellschaft in Angriff, da der österreichische Erbfolgekrieg das Land im Vergleich zu anderen Staaten zurückgeworfen hatte. Umgeben von qualifizierten Beratern wie dem Kanzler Wenzel Anton Graf Kaunitz und Friedrich Wilhelm Graf Haugwitz, führte sie etliche Reformen ein, unter anderem auf den Gebieten Wirtschaft, Bildung, Münzwesen und Verfassung. So verabschiedete sie 1774 die Schulverordnung, zügelte die Macht der Jesuiten im Bildungssystem und ließ dieses mit Hilfe von Pädagogen wie J. A. Felbiger umordnen.
Kulturelle Toleranz und Freiheit
Es entstand ein zentralistischer Einheitsstaat mit einem mächtigen Staatsbeamtentum und für einen aufgeklärten Absolutismus typische Veränderungen. Carl Ramshorn schrieb in „Maria Theresia und ihre Zeit“ im Jahr 1861, es sei ihre Absicht gewesen, „vor allem die Gerichtsbarkeit und die höhere Polizei nach und nach in die Hände der Regierung zu bringen“ und „in das vielgestaltete Gemeindeleben in den verschiedenen Theilen der Monarchie eine größere Gleichmäßigkeit zu bringen und dasselbe den Bedürfnissen, Bestrebungen und Ansichten der Zeit mehr und mehr konform zu machen“. Kulturell sehr offen und interessiert, tolerierte Maria Theresia außerdem eine lebendige Publizistik. Von einer gelockerten Zensur profitierten literarisch, wissenschaftlich, praktisch-ökonomisch und philosophisch-ethisch orientierte Aufklärungsgesellschaften.
Grundlegende Änderungen im Strafrecht waren die Einschränkung der Todesstrafe und die Abschaffung der Folter 1776. Dies war auch das Verdienst des Wiener Regierungsrates Joseph von Sonnenfels‘, der in seiner Schrift „Über die Abschaffung der Tortur“ fragt: „Wenn die Untersuchung durch die Folter weder dem Richter die Zuverlässigkeit gewähret, welche in peinlichen Verurtheilungen nothwendig ist; wenn sie nicht einmal nur die Wahrscheinlichkeit gegen den Beschuldigten vergrössert; wenn sie zur Verurtheilung überflüssig ist, da ein in Verdacht genommener, auch ohne zum Bekenntnisse gebracht zu seyn, dennoch gesstraft werden kann“ – ist die Folter dann sinnvoll? Stattdessen sollten Verbrecher dem Allgemeinwohl dienen und in der Strafanstalt zu besseren, in die Gesellschaft integrierbaren, Menschen erzogen werden.
Für mehr Gerechtigkeit und Freiheit ihrer Untertanen führten die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Abschaffung von Adelsprivilegien, religiöse Toleranz und staatliche Wohlfahrt. Der Thronnachfolger Joseph II. setzte nach 1780 weitere aufklärerische Reformen in Gang. Revolutionär waren seine Säkularisierungsmaßnahmen: Alle Orden, die im volkswirtschaftlichen Sinne unproduktiv waren, also keine Krankenpflege, Schulen oder andere soziale Aktivitäten betrieben, wurden aufgehoben, ihr Besitz verstaatlicht. In den Jahren 1781/82 waren das 700 Klöster.
Der Dollar des 18. Jahrhunderts
Auch am anderen Ende der Welt erkannten viele Menschen das Abbild der österreichischen Kaiserin – auf Münzen. Der Maria-Theresia-Taler wurde seit der im September 1753 mit dem Kurfürsten von Bayern abgeschlossenen Münzkonvention verwendet. Seit dem Tod Maria Theresias im Jahr 1780 wird der Taler mit Jahreszahl 1780 als Handelsmünze nachgeprägt. Aber er wurde nicht nur innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation geprägt, etwa in Karlsburg, Mailand, Prag oder Venedig, sondern auch außerhalb, in Birmingham, Bombay, Brüssel, Paris, oder Utrecht. Der Taler war bis zum Jahr 1858 gesetzliches Zahlungsmittel im Kaiserreich Österreich. Bis weit ins 20. Jahrhundert war er jedoch auch als äußerst zuverlässiges Zahlungsmittel in weiten Teilen Afrikas und Asiens bis in den indischen Raum hinein im Gebrauch – der Dollar des 18. Jahrhunderts!